Einsatz "Einsatz 190/2025: B4 BMA"

 Foto vom Album:
Einsatztitel
Einsatz 190/2025: B4 BMA
Alarmierung
am 19.12.2025
Einsatzort
-
Beschreibung des Einsatzes

Kurz vor 23 Uhr wurden am Abend des 19.12.2025 die Abteilungen Horb-Stadt, Bildechingen sowie der EvD zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Einkaufszentrum alarmiert.

Vor Ort konnte schnell Entwarnung gegeben werden:
Ein Handdruckmelder in einem öffentlich zugänglichen Bereich wurde vermutlich mutwillig ausgelöst. Ein Brandereignis lag nicht vor.

Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln und übernahm die Einsatzstelle sowie die weitere Klärung des Sachverhalts.

Wichtiger Hinweis:
Eine bösartige Auslösung einer Brandmeldeanlage ist kein Kavaliersdelikt.
Solche Einsätze verursachen Kosten von rund 1.000 € oder mehr, abhängig von der Alarm- und Ausrückeordnung. Diese Kosten werden bei fahrlässiger oder mutwilliger Auslösung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Zudem kann die Tat gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen) strafrechtlich verfolgt werden und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Bitte denkt daran:
Jeder Fehlalarm bindet Einsatzkräfte und kann im Ernstfall Menschenleben gefährden.
Zusätzlich lassen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte alles stehen und liegen um den Alarm wahrzunehmen.

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