Einsatz "Einsatz 017/2026"
Am Montag, 26.01.2026 wurden die Abteilungen Horb-Stadt, Bildechingen sowie der Einsatzleiter vom Dienst zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert.
Bei der Kontrolle vor Ort wurde ein ausgelöster Handdruckmelder festgestellt. Ob dieser mutwillig oder versehentlich betätigt wurde, konnte nicht ermittelt werden.
Hinweis:
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine mutwillige Falschalarmierung der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte eine Straftat gemäß § 145 StGB darstellt. Diese kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Zusätzlich werden dem Verursacher die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt. In diesem Fall belaufen sich diese auf rund 1.000 € allein für die Feuerwehr.
Bild: KI generiert
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